SENDENHORST/DRENSTEINFURT Süßer die Kassen nie klingeln...: Der Sendenhorster Stadtrat verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung Gebührensatzungen, die den Bürger tiefer in die Tasche greifen lassen.
Natürlich steht Sendenhorst mit den Gebührensteigerungen landauf landab nicht alleine da, doch dürfte dies die Bürger nicht trösten. So erwartet die Kommune bei den Einnahmen aus Verwaltungsgebühren einen jährlichen Mehrertrag von 1000 Euro. Mit Blick auf den Etatansatz ist das eine verschwindend geringe Summe, doch der Bürger muss für eine Dienstleistung zwischen 7 und 20 Prozent mehr bezahlen. Bei den Straßenreinigungsgebühren stehen ebenfalls teils deutliche Steigerungen bevor. So sind durch die strengen Winter der Vorjahre die Kosten im Winterdienst explodiert, doch kann infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten die Kostensteigerung leicht gedämpft werden. Dennoch steigt der Gebührenanteil von 0,76 Euro auf künftig 1,39 Euro je Straßenmeter. Auch bei der allgemeinen Straßenreinigung sind Gebührensteigerungen nicht zu vermeiden. Unterm Strich steigen die Gebühren im Durchschnitt um 29,5 Prozent. Ab dem 1. Januar werden dann für die Reinigung überörtlicher Straßen 3,40 Euro pro laufendem Meter (2010: 2,63 Euro) fällig. Bei innerörtlichen Straßen steigt die Gebühr von 2,74 auf 3,54 Euro, bei den Anliegerstraßen von 2,82 auf 3,64 Euro. Abfallentsorgung wird günstiger Frohe Kunde hingegen gibt es bei den Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sendenhorst. Im Schnitt können hier die Beiträge um 3,27 Prozent gesenkt werden. In Drensteinfurt sieht die Lage, was die Gebühren für die Straßenreinigung betrifft, ganz ähnlich aus. 9000 Euro muss die Stadt für diesen Dienst im Jahr 2011 mehr einplanen. Das wird auch auf die Bürger umgelegt. Die Abgaben für Anliegerstraßen steigen pro laufendem Meter von 1,94 auf 2,11 Euro, bei innerörtlichen Straßen von 1,74 auf 1,90 Euro und bei überörtlichen Straßen von 1,45 auf 1,58 Euro. Die gestiegenen Kosten für den Winterdienst bedeuten für ein durchschnittliches Anliegergrundstück mit einer Frontlänge von 20 Metern eine jährliche Mehrbelastung von 3,40 Euro.-dz/ne