SENDENHORST Das Thema Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen hat den Ausschussmitgliedern und den rund 15 anwesenden Bürgern unter den Nägeln gebrannt. Zwei Stunden lang wurde über das Thema beraten. Das Resultat: ein Satzungsbeschluss, der besagt, dass die Fristen zur Prüfung und gegebenenfalls auch Sanierung der Leitungen bis zum Jahr 2023 gestreckt werden und nicht bereits zehn Jahre früher ablaufen.
Dabei geht die Stadt schrittweise vor. Für das Wasserschutzgebiet Hohe Ward in Albersloh gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Frist bis 2014. Die Außenbereiche müssen bis 2015 prüfen und sanieren, und von 2016 bis 2023 sind die Wohngebiete in der Stadt an der Reihe.
„Das Thema Dichtheitsprüfung ist komplex“, so André Leson, im Rathaus zuständig für die Abwasserbeseitigung. Deswegen seien alle Aspekte während der Sitzung noch einmal beleuchtet worden. „Die Stadt wird dem Bürger so weit wie möglich entgegenkommen“, sagte Leson und erklärte weiter: „Eine Prüfung mit einer Kamera reicht aus, es muss nicht mit Druckluft geprüft werden. Außerdem bedeutet eine Drainage nicht gleichzeitig, dass die Leitungen als undicht gelten.“
Keine Zuschüsse
Die Bürger könnten für die Kosten der Dichtheitsprüfung ein Darlehen bei der KFW-Bank beantragen, sie steuerlich als Handwerkerleistung geltend machen oder aber bei ihrer Gebäudeversicherung nachfragen, ob diese die Kosten übernehme. „Seitens der Stadt können wir keine finanziellen Zuschüsse geben. Wir haben es aber in der Hand, Sanierungsfristen zu strecken. Das ist ein Spielraum, den wir individuell bemessen können“, betonte Leson.
Erinnert an die Dichtheitsprüfung werden die Sendenhorster und Albersloher auch künftig durch ein Informationsschreiben, das mit den Zählerablesekarten zusammen verschickt wird. Außerdem gibt es Informationsveranstaltungen für die jeweils betroffenen Bürger.