SENDENHORST Glimpflich davongekommen ist am Mittwoch ein Sendenhorster, der wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge angeklagt war. Das Schöffengericht am Amtsgericht Ahlen verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wurde.
Der 23-Jährige hatte sich schon in der Vergangenheit kleinere Vergehen zu Schulen kommen lassen, war 2008 wegen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Die Taten, wegen derer er sich nun vor Gericht verantworten musste, fielen also in eine Bewährungszeit des Sendenhorsters.
Der zeigte sich jedoch geständig. Die Polizei hatte im vergangenen Juni 95 Gramm Marihuana in der Wohnung des damaligen Auszubildenden gefunden. Mit dem Handel hatte sich der Sendenhorster ein kleines Zubrot verdienen wollen, er selbst sei nicht abhängig gewesen, erklärte er.
Strafmildernd
Das Geständnis sowie die erkennbare Reue wertete das Gericht als strafmildernd, ebenso wie die Tatsache, dass der 23-Jährige mittlerweile einen festen Arbeitsplatz und somit ein geregeltes Einkommen hat. Zudem plane er, demnächst ins Ausland zu ziehen und damit einem möglicherweise schlechten Umfeld zu entkommen. Die Vorstrafen seien zwar nicht einschlägig, könnten aber auch nicht ganz außer Acht gelassen werden.
Der Vorsitzende Richter Dr. Lothar Kintrup sprach schließlich das Urteil: eine dreijährige Bewährungszeit, 1000 Euro Geldstrafe sowie die Auflage, sich monatlichen Drogentests zu unterziehen. „Wir glauben, dass Sie diese Warnung verstanden haben und wir Sie hier bei Gericht nicht noch einmal wiedersehen werden.“